Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Inhalt
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Wirtschaftsteacher – Jens Köhler, Stahmelner Str. 123, 04159 Leipzig, Tel.: +49 (0) 179 – 675 18 04, E-Mail: info@wirtschaftsteacher.de, Internet: www.wirtschaftsteacher.de (nachfolgend „Veranstalter“) und den Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“) des Veranstalters.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegen Unternehmer, es sei denn, es ist an anderer Stelle etwas ausdrücklich anders geregelt. Der Begriff Verbraucher und Unternehmer richtet sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für die Teilnahme an allen Kursen, Workshops, Coachings und Nachhilfeunterrichten (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen bucht.
(2) Für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte des Veranstalters gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Der Veranstalter überlässt dem Teilnehmer die digitalen Inhalte (wie z.B. Software, Video- sowie Audioinhalte, Online-Videokurse, Lehrinhalte, E-Books) in elektronischer Form bzw. als fortlaufende Datenübertragung (nachfolgend „Streaming“) und räumt dem Teilnehmer Nutzungsrechte ein.
3. Leistungen des Veranstalters
(1) Der Veranstalter bietet sowohl Präsenz- als auch Online-Veranstaltungen und die Lieferung von digitalen Inhalten über seine Website an. Der Inhalt der Veranstaltung bzw. der digitalen Inhalte ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
(2) Die Präsenz-Veranstaltungen finden an von dem Veranstalter ausgewählten Veranstaltungsorten statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer.
(3) Die vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz sowie die digitalen Inhalte unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
4. Vertragsschluss und Vertragssprache
(1) Die Leistungen auf der Website des Veranstalters stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die Leistungen des Veranstalters verbindlich zu buchen.
(2) Der Teilnehmer kann ein Angebot durch Ausfüllen des auf der Website des Veranstalters integrierten Online-Buchungsformular abgeben. Die vom Teilnehmer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Buchungsformulars. Durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons gibt der Teilnehmer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Leistungen ab.
(3) Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Vertragsangebot des Teilnehmers innerhalb von fünf (5) Tagen annimmt, indem er dem Teilnehmer eine Annahmeerklärung übermittelt.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
(5) Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können.
5. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
(1) Damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann, ist der Teilnehmer zur Mitwirkung verpflichtet. Der Teilnehmer stellte alle erforderlichen Informationen und Daten unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
6. Entgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind gemäß § 4 Nr. 21a bb) UStG als unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen bzw. Lehrangebote von der Umsatzsteuer befreit.
(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird mit Buchung einer Veranstaltung eine Vorauszahlung in voller Höhe des vereinbarten Entgelts fällig.
(3) Der Teilnehmer erhält darüber eine Rechnung. Das Entgelt wird fällig, sobald die Rechnung gestellt wurde. Das Entgelt ist nach Zugang der Rechnung innerhalb von sieben (7) Tagen ohne Abzug zu zahlen, spätestens mit dem Beginn der Veranstaltung, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgebend.(4) Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Veranstalter ist berechtigt, Mahnkosten in pauschaler Höhe von 5,00 EUR geltend zu machen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis keiner bzw. geringerer Kosten vorbehalten.
(5) Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Teilnehmer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Teilnehmers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet. Der Veranstalter ist berechtigt, Mahnkosten in pauschaler Höhe von 5,00 EUR geltend zu machen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis keiner bzw. geringerer Kosten vorbehalten.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.
7. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
(1) Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung, welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind. Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.
(2) Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.
8. Rücktritt des Veranstalters
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vom Veranstalter in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird. Der Veranstalter hat den Rücktritt spätestens sieben (7) Tage vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.
(3) In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten, wenn der Teilnehmer nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Veranstaltung des Veranstalters zu buchen. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
9. Rücktrittsrecht des Teilnehmers - Stornierungen
(1) Der Teilnehmer kann bis zu vierzehn (14) Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen und Entstehung von Kosten die gebuchte Veranstaltung stornieren. Die Stornierung hat der Teilnehmer unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt.
(2) Bei Stornierungen von Veranstaltungen bis zu sieben (7) Tage vor Veranstaltungsbeginn wird 50% des Teilnahmeentgelts aus “Entschädigung” für den Veranstalter berechnet. Bei späteren Stornierungen ist das volle Entgelt zu zahlen.
(3) Im Falle einer fristgerechten Stornierung wird der Veranstalter dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt nach Maßgabe der vorgenannten Nummern zurückerstatten. Die Erstattung des Teilnahmeentgelts erfolgt innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Wochen ab Zugang der Stornierungserklärung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer das Teilnahmeentgelt mit dem gleichen Zahlungsmittel zurück, welches der Teilnehmer bei der Buchung der Veranstaltung verwendet hat.
(4) Für Coaching- und Nachhilfe-Veranstaltungen gelten besondere Rücktrittsvereinbarungen:
- Terminvereinbarungen erfolgen in direkter Absprache zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmenden per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.
- Nach erfolgter Terminvereinbarung erhält der Teilnehmende per Mail eine Terminbestätigung mit dem dazugehörigen Zoom-Link. Ein Nichterhalt der Terminbestätigung ist frühzeitig anzuzeigen (ggf. Spam-Ordner prüfen).
- Absagen sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich per Mail oder WhatsApp zu übermitteln.
- Bei Absage von weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird der Termin als durchgeführt gewertet und das Honorar berechnet. Einvernehmliche Terminverschiebungen bleiben davon unberührt.
10. Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Materialien
(1) Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).
(2) Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Lehrinhalten ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen.
(3) Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters
11. Haftung
(1) Der Veranstalter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf die Auftragssumme begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für bestimmte Prüfungsergebnisse oder das Nichtbestehen einer Prüfung. Die vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit durchgeführt.
12. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
(1) Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kündigen. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
(2) Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält , dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt.
13. Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters.
14. Widerrufsrecht
Als Verbraucher steht dem Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Veranstalters.
Stand: 01. Mai 2023