Entlastung von Firmen im Fokus
Der Referentenentwurf wurde am 14. Juli 2023 veröffentlicht und setzt Vereinbarungen aus dem Ampel-Koalitionsvertrag um. Unter dem Einfluss der Entwicklung der Weltwirtschaft, des demografischen Wandels, der des Krieges in der Ukraine und den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sollen die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert werden. Entlastungen für Bürger sind (scheinbar) nicht geplant.
Folgende Änderungen sind geplant (Auszug):
- Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (§ 141 AO)
- Anhebung der GWG-Grenze auf 1 000 Euro
- Erhöhung der Verpflegungsmehraufwendungen
- Mehr Liquidität bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, den Abschreibungsmöglichkeiten zu den Sammelposten und zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG
- Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
- Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen
Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1 000 Euro auf 2 000 Euro
Es handelt sich hier erst um einen Referentenentwurf. Dieser Entwurf muss nach der Ressortabstimmung noch durch das Bundeskabinett (geplant: 16. August 2023) beschlossen und durch den Bundestag in Gesetzesform “gekippt” (geplant: 10. November 2023) werden. Bis zum finalen Gesetz wird es sicherlich noch weitere Änderungen geben.
Einfluss auf zukünftige IHK-Prüfungen
Die geplanten Änderungen haben umfassenden Einfluss auf Vorschriften im Steuerrecht und der Buchführung/Bilanzierung. Sowohl für IHK-Prüfungen als auch universitäre Prüfungen sind diese Änderungen in Zukunft abzubilden. Da das Gesetz erst am 01. Januar 2024 Inkrafttreten soll, ist frühestens mit einer Berücksichtigung in der Prüfung in 2025 zu rechnen.
Download
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)